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   VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24   

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VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24 (https://dejure.org/2024,5706)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2024 - 4 B 3/24 (https://dejure.org/2024,5706)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2024 - 4 B 3/24 (https://dejure.org/2024,5706)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung der Zweitwohnungssteuer

 
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  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Es würde der Stellung des jeweils anderen Ehepartners nicht entsprechen, ihm jede selbstständige Nutzungsbefugnis der Wohnung zu versagen und ihn im Sinne einer Besitzdienerschaft von den Weisungen des Ehepartners abhängig sein zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 29/04 - juris Rn. 7).

    Ehegatten haben sich gegenseitig die Benutzung der ehelichen Wohnung zu gestatten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 29/04 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Dieses darf die steuererhebende Gemeinde vermuten, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vortrage, die die tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. im Rahmen der reinen Kapitalanlage BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 12 m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 12 m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 12 m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 11/90

    Begriff der Ehewohnung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Für den Begriff der Ehewohnung sind die Eigentumsverhältnisse unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1990 - XII ARZ 11/90 - juris Rn. 9; Wellenhofer in: Münchner Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 1568a Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12

    Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Unerheblich ist, dass die Zweitwohnung des Antragstellers zugleich die Hauptwohnung seiner Ehefrau war, da eine Wohnung gleichzeitig Haupt- und Nebenwohnung sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25/12 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n. v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5; VG Schleswig, Beschluss vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 14 A 2608/05

    Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer möglichen Ehescheidung dient,

    Auszug aus VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Es liegt auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG vor, weil das von dem Antragsteller und seiner Ehefrau gelebte Modell eines räumlich getrennten Zusammenlebens ("living apart together") auf einer freien Entscheidung beruht, d. h. grundsätzlich würde auch die Möglichkeit bestehen, in nur einer Ehewohnung zu leben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2022 - 5 MB 18/22 - n.v.; OVG Schleswig, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 MB 44/21 - juris Rn. 36; OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 14 A 2608/05 - juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 12. August 2022 - 4 B 20/22 - n.v.; VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 B 29/21 - juris Rn. 42).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines

  • VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14

    Zweitwohnungssteuer bei Nutzung durch Ehegatten als Hauptwohnsitz

  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

  • BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17

    Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei unangemessener Dauer eines

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2022 - 5 MB 15/22

    Bemessung der Zweitwohnungssteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2022 - 5 MB 44/21

    Fehlende Ausnahmeregelung von der Steuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 4 B 20/22

    Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung

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